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BuchführungUnabdingbare Voraussetzung für die Erstellung eines qualitativ hochwertigen Jahresabschlusses nach Handels- und Steuerrecht und für die Erfassung und Zuordnung der steuerrelevanten Daten ist eine gewissenhaft erstellte Buchführung. Eine ordentliche Buchführung geht weit über das Erfassen und Kontieren der Belege hinaus. Gerade die immer komplexer werdende Gesetzgebung erfordert eine genaue Prüfung und Verbuchung der Belege im Hinblick auf gesetzliche Anforderungen und steuerliche Auswirkungen in den Bereichen Einkommen-und Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer. |
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