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SteuerberatungAls Steuerberater haben wir die gesetzliche Aufgabe, unsere Auftraggeber, im Rahmen des jeweiligen erteilten Auftrags, in Steuersachen zu beraten, Sie vor den Finanzbehörden und den Finanzgerichten zu vertreten und Ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten Hilfe zu leisten (§ 33 StBerG). Eine gute Steuerberatung umfasst nicht nur die Wahl der richtigen Unternehmensform oder Fragen nach der Unternehmensnachfolge und Unternehmenssicherung, sondern auch den Bereich der privaten Lebensführung wie Altersvorsorge, Vermögensanlagestrategien oder letztwillige Verfügungen. Unternehmensplanungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Ertragsvorausberechnungen für Unternehmensgründer und Unternehmensplaner sind ebenfalls eine wichtige Tätigkeiten, die einen Schwerpunkt unseres Hauses darstellen. Zu unseren Aufgaben gehört unter anderem das Erstellen von Steuererklärungen, Steueranmeldungen, Steueranpassungen, Antragstellungen bei den zuständigen Behörden, Beratungen bezüglich Steuerplanung und Steuergestaltung, Ermittlung von Steuervorausberechnungen und Steuerbelastungsvergleichen, sowie die Betreuung bei Prüfungen und die Prüfung von Steuerbescheiden.
Typische zu erstellende Erklärungen sind alle regelmäßig
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Copyright © Steuerberater Thalhofer 2004