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GebührenverordnungRund 75.000 Steuerberaterinnen und Steuerberater erbringen in Deutschland hochwertige Beratungsleistungen. Die hohe Qualität dieser Beratungsleistungen wird durch eine anspruchsvolle, bundeseinheitliche staatliche Prüfung, die jeder Steuerberater abgelegt hat, erreicht. Für unsere Tätigkeit haben wir Anspruch auf eine Vergütung. Sie setzt sich aus der Gebühr für die erbrachte Leistung und einem Auslagenersatz zusammen. Dabei sind wir nach dem Steuerberatungsgesetz an die Steuerberatergebührenverordnung gebunden, die das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlässt. Zweck der Gebührenverordnung ist, sowohl im Interesse unserer Auftraggeber als auch in unserem Interesse angemessene Gebühren festzusetzen und durch Schaffung klarer Verhältnisse Auseinandersetzungen vermeiden zu helfen. Beispiele und weitere Informationen über unsere Gebührenabrechnungen erhalten Sie von der Bundessteuerberaterkammer. |
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